Gebühren & Beiträge
Öffentliche Abgaben werden grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt:
Beiträge
Gebühren
Steuern
Hier finden Sie die aktuelle GEBÜHRENÜBERSICHT ab 01.01.2024
Unterschied Beiträge und Gebühren
Beiträge werden für den Vorteil, welchen das Grundstück an der Entwässerungseinrichtung hat, erhoben, unabhängig der tatsächlichen Inanspruchnahme. Der ZAL erhebt einmalige Beiträge zur Deckung von Investitionsaufwendungen für die erstmalige Herstellung und den Ausbau im Verbandsgebiet, sog. Herstellungsbeiträge .
Gebühren werden für die konkrete/ tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung erhoben. Der ZAL erhebt Benutzungsgebühren für die Benutzung der öffentlichen Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung (Grund-, Verbrauchs-, Einleitungs- und Beseitigungsgebühren).
Direkteinleiter:
sind Grundstücke, deren Abwasser aus den Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen) und anderes auf dem Grundstück anfallendes Abwasser (Niederschlagswasser) unmittelbar ohne Inanspruchnahme der leitungsgebundenen Entwässerungsanlage (Kanalisation) in den Vorfluter oder in das Grundwasser entsorgen. Hierzu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Der Fäkalschlamm wird über Beauftragte des Zweckverbandes einer Zentralkläranlage zugeführt.
Teileinleiter:
sind Grundstücke, deren Abwasser aus den Grundstückskläranlagen (Kleinkläranlagen) und anderes auf dem Grundstück anfallendes Abwasser (Niederschlagswasser) über die leitungsgebundene Entwässerungsanlage (Kanalisation) in den Vorfluter entsorgt werden. Der Fäkalschlamm wird über Beauftragte des Zweckverbandes einer Zentralkläranlage zugeführt.
Volleinleiter:
sind Grundstücke, deren Abwässer ungeklärt direkt in eine zentrale Kläranlage entsorgen oder die Möglichkeit dazu besitzen.